Letzte Aktualisierung: 06.08.2009

Datenschutznovelle: Wirklich zufrieden ist nur die Politik

Der Bundestag hat die sogenannte Datenschutznovelle II abgenickt. Der neuen Gesetzesfassung waren monatelange Diskussionen zwischen Politikern und Verbänden vorausgegangen.

Die Bundesregierung wollte unter anderem, dass die Nutzung von Adressen nur noch mit Einwilligung des Adressaten erfolgen darf. Das sogenannte Listenprivileg, nach dem bislang Name, Adresse und Geburtsdatum sowie weitere Merkmale wie beispielsweise „Katalogkäufer“, an andere Unternehmen weitergegeben werden durften, sollte abgeschafft werden. Außerdem war geplant, dass adressierte Werbesendungen nur noch mit vorheriger Zustimmung des Empfängers zulässig sein sollen.

„Das Gesetz ist der Grundstein für ein verbessertes Datenschutzregime im nicht öffentlichen Bereich“, heißt es etwa bei der SPD-Bundestagsfraktion. Dadurch dass Unternehmen die Herkunft der Daten für ihre Werbung offenlegen müssten, werde es eine weitreichende Transparenz bei der Datennutzung geben. „Durch deutlich verbesserte Auskunftsansprüche, Dokumentations- und Informationspflichten, erweiterte Bußgeldtatbestände und eine Stärkung der Datenschutzaufsicht wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffener Bürger gegenüber Unternehmen und anderen privaten Dritten wirksamer geschützt“, erklärt die SPD.

Weniger euphorisch reagiert der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). „Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern“, erklärte ein Vertreter des VDZ. „Es ist allerdings fraglich, ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potenzieller Neuleser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt.“ Die nun gesetzlich verankerte Klarnamenkennzeichnung des Adresslieferanten könne zu einem starken Rückgang der verfügbaren Adressen führen, meint der VDZ.

„Der aktuelle Entwurf entspricht der Mitte Juni vorgelegten Fassung, die aufgrund des intensiven Engagements des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV), des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels (BVH) und anderer Wirtschaftsverbände um einige Restriktionen bereinigt wurde“, erklärten DDV und BVH, nachdem der Innenausschuss des Bundestages den Gesetzentwurf befürwortet hatte.

Obwohl die werbetreibende Wirtschaft nun Planungssicherheit habe, seien diverse Passagen unklar formuliert und für die Praxis nicht tauglich, meinen beide Verbände. Auch der HDE äußerte sich kritisch: „Der Einzelhandel befürwortet einen ausgewogenen Datenschutz. Allerdings sollte die Politik nicht nur den Schutz der Verbraucher im Auge haben, sondern auch die berechtigten Interessen des Handels berücksichtigen. Dies ist mit der Novelle nicht ausreichend gelungen“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Ganz anders sehen das die Verbraucherschützer vom Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv). Vzbv-Vorstand Gerd Billen spricht von einem „schwarzen Tag“ für die Verbraucher. „Die Verbraucher wurden von der großen Koalition verschaukelt“, erklärt Billen. „Offensichtlich fehlte den Koalitionsfraktionen der Wille, sich im Interesse der Verbraucher für deren Recht auf Datenschutz einzusetzen.
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