Letzte Aktualisierung: 06.08.2009

Bundesdatenschutzgesetz: Deutscher Handel fürchtet Wettbewerbsnachteile

Nach langem Hin und Her hat das politische „Gezerre“ um die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein Ende gefunden: Am 29. Mai wurde es – für Beobachter zu diesem Zeitpunkt völlig unerwartet – im Bundestag verabschiedet. Die Neuregelungen werden ab April 2010 in Kraft treten. Experten aus der Wirtschaft schlagen Alarm.

Der Verein für Credit Management (VfCM) e.V. informiert Unternehmen mit einer Broschüre über die wichtigsten Änderungen und den möglichen Umgang damit.

Nationaler Alleingang

Harald Hahn, Geschäftsführer der Ideal-Fullservice GmbH und Sprecher des Arbeitskreises Datenschutz des VfCM, steht dem neuen Regelwerk sehr kritisch gegenüber: „Durch die großen Datenschutzskandale der letzten Zeit verlief die Diskussion um die Gesetzesänderung stark emotionalisiert. Es gab wenig Spielraum für sachlich begründete Bedenken aus der Unternehmenspraxis. Das neue BDSG bürdet der deutschen Wirtschaft erhebliche Belastungen auf und wird großen Mehraufwand verursachen.“ Ein Dorn im Auge ist Hahn vor allem die einseitige Benachteiligung deutscher Unternehmen. Der Experte betont, dass das Gesetz weit über bestehendes EU-Recht hinausgehe. Die enthaltenen Verschärfungen bedeuteten einen „erheblichen Wettbewerbsnachteil für Unternehmen mit Sitz in Deutschland“. Umso bitterer sei dies, „da diesem Nachteil kein Zugewinn an Datenschutz entgegenstehen wird. Einige Onlineshop-Anbieter werden zukünftig einfach nur noch aus dem europäischen Ausland agieren.“

„Nur schwer praktikabel“
Einige der wesentlichen Änderungen hält der Arbeitskreis Datenschutz für nicht ausreichend durchdacht. Beispielsweise kommen die Formulierungen zum Thema Scoring – also der mehr oder weniger elektronisch gestützten Einschätzung der Kreditwürdigkeit eines Kunden auf Grundlage verschiedener Merkmale – faktisch dessen Verbot gleich („Verbot automatisierter Entscheidungen im Negativfall“, „Offenlegung aller Merkmale“). Hahns Einschätzung: „Die Neuregelungen werden insbesondere den Versandhandel treffen und dürften angesichts der Vielzahl der Bestellvorgänge für einige Anbieter nur schwer praktikabel sein.“ Ein Blick auf einen namhaften Anbieter verdeutlicht die Dimensionen: Amazon Deutschland erreichten im vergangenen Jahr in Spitzenzeiten bis zu 1,2 Millionen Bestellungen pro Tag – was in 24 Stunden 14 Bestellungen pro Sekunde entspricht. Letztlich entscheidend darf nach Ansicht des Arbeitskreises Datenschutz nicht sein, wer Kreditentscheidungen trifft, sondern welche Regeln dafür gelten. Dazu habe sich der Gesetzgeber allerdings nicht geäußert, bemängelt der Arbeitskreis.

Informationsbroschüre verfügbar
Der Arbeitskreis Datenschutz des VfCM e.V. hat unter Leitung der Hamburger Rechtsanwältin Stephanie Iraschko-Luscher eine Broschüre herausgegeben, die Unternehmen über die wichtigsten Auswirkungen und Neuregelungen der geänderten Datenschutzgesetzgebung informiert. Zusätzlich enthalten sind einige Tipps zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen. Die Publikation ist gegen eine Schutzgebühr von 19,80 Euro beim Sekretariat des VfCM erhältlich. Weitere Informationen unter www.credit-manager.de

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© 31.07.2010